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CH-LU
Art. 29 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Bestehen der Abschlussprüfung
Ausbildungen - Abschluss des Studiums
Art. 29 PH-Ausbildungsreglement · Bestehen der Abschlussprüfung
1. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Prüfungen und die Bachelor- oder Masterarbeit mindestens mit der Bewertung E gemäss der Bewertungsskala bewertet werden.