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CH-LU
Art. 28 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Wiederholung
Ausbildungen - Abschluss des Studiums
Art. 28 PH-Ausbildungsreglement · Wiederholung
1. Eine nicht bestandene Prüfung oder eine nicht bestandene Bachelor- oder Masterarbeit kann an einem ordentlichen Prüfungstermin einmal wiederholt werden.
2. Studierende, welche eine Prüfung oder eine Bachelor- oder Masterarbeit auch im Rahmen der Wiederholung nicht bestehen, können das Studium in diesem Studiengang nicht weiterführen. Vorbehalten bleibt in den Studiengängen Primarstufe und Sekundarstufe I der höchstens zweimalige Wechsel in einem Wahlpflichtfach des Studienbereichs «Fachwissenschaften und Fachdidaktiken».