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516a CH-LU

Art. 28 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Wiederholung

Ausbildungen - Abschluss des Studiums
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Art. 28 PH-Ausbildungsreglement · Wiederholung

1. Eine nicht bestandene Prüfung oder eine nicht bestandene Bachelor- oder Masterarbeit kann an einem ordentlichen Prüfungstermin einmal wiederholt werden.

2. Studierende, welche eine Prüfung oder eine Bachelor- oder Masterarbeit auch im Rahmen der Wiederholung nicht bestehen, können das Studium in diesem Studiengang nicht weiterführen. Vorbehalten bleibt in den Studiengängen Primarstufe und Sekundarstufe I der höchstens zweimalige Wechsel in einem Wahlpflichtfach des Studienbereichs «Fachwissenschaften und Fachdidaktiken».

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