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516a CH-LU

Art. 27 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Bachelor- oder Masterarbeit

Ausbildungen - Abschluss des Studiums
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Art. 27 PH-Ausbildungsreglement · Bachelor- oder Masterarbeit

1. Mit der Bachelor- oder Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie eine berufsspezifische Fragestellung eigenständig und nach wissenschaftlichen Regeln bearbeiten sowie die Ergebnisse präsentieren und im kritischen Diskurs begründen können.

2. Die Bachelor- oder Masterarbeit ist schriftlich und in Einzel- oder Gruppenarbeit zu verfassen.

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