516a
CH-LU
Art. 27 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Bachelor- oder Masterarbeit
Ausbildungen - Abschluss des Studiums
Art. 27 PH-Ausbildungsreglement · Bachelor- oder Masterarbeit
1. Mit der Bachelor- oder Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie eine berufsspezifische Fragestellung eigenständig und nach wissenschaftlichen Regeln bearbeiten sowie die Ergebnisse präsentieren und im kritischen Diskurs begründen können.
2. Die Bachelor- oder Masterarbeit ist schriftlich und in Einzel- oder Gruppenarbeit zu verfassen.