Art. 26 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Abschlussprüfung
Art. 26 PH-Ausbildungsreglement · Abschlussprüfung
1. Die Abschlussprüfung kann aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen bestehen. Der bewertete Abschluss eines Teilmoduls kann als Prüfung für den Studienabschluss gelten.
2. Die Abschlussprüfung im Studiengang Kindergarten/Unterstufe besteht aus
a. Prüfungen in den Fächern des Studienbereichs «Fachwissenschaften und Fachdidaktiken»,
b. einer Prüfung im Studienbereich «Berufsstudien»,
c. einer Prüfung im Studienbereich «Bildungs- und Sozialwissenschaften» und
d. der Bachelorarbeit.
3. Die Abschlussprüfung im Studiengang Primarstufe besteht aus
a. Prüfungen in den gewählten Fächern des Studienbereichs «Fachwissenschaften und Fachdidaktiken»,
b. einer Prüfung im Studienbereich «Berufsstudien»,
c. einer Prüfung im Studienbereich «Bildungs- und Sozialwissenschaften» und
d. der Bachelorarbeit.
4. Die Abschlussprüfung im Bachelorstudium des Studiengangs Sekundarstufe I besteht aus den erfolgreich bestandenen Teilmodulen gemäss Studienplan.
a. * ...
b. * ...
5. ...
6. Die Abschlussprüfung im Masterstudium des Studiengangs Sekundarstufe I besteht aus
a. * je einer Prüfung in den gewählten Fächern des Studienbereichs «Fachwissenschaften und Fachdidaktiken»,
b. einer Prüfung im Studienbereich «Berufsstudien»,
c. einer Prüfung im Studienbereich «Bildungs- und Sozialwissenschaften» und
d. der Masterarbeit.
7. Die Abschlussprüfung im Studiengang Sekundarstufe II - gymnasiale Bildung besteht aus
a. Prüfungen im Studienbereich «Berufsstudien»,
b. Prüfungen im Studienbereich «Fachdidaktiken» und
c. * einer Prüfung im Studienbereich «Bildungs- und Sozialwissenschaften».
8. Die Abschlussprüfung im Studiengang Schulische Heilpädagogik besteht aus
a. * einer Prüfung in den Studienbereichen «Bildungs- und Sozialwissenschaften» und «Fachwissenschaften und Fachdidaktiken»,
b. * ...
c. * einer Prüfung im Studienbereich «Berufsstudien» und
d. der Masterarbeit.
9. Die Abschlussprüfung im Studiengang Fachdidaktik beinhaltet
a. * Prüfungen im Studienbereich «Fachwissenschaften und Fachdidaktiken» und
b. * die Masterarbeit zusammen mit einer mündlichen Prüfung (Masterkolloquium).