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516a CH-LU

Art. 24 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Präsenzpflicht und Absenzen

Ausbildungen - Studienleistungen
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Art. 24 PH-Ausbildungsreglement · Präsenzpflicht und Absenzen

1. Für jedes Teilmodul wird im Modulbeschrieb festgelegt, ob und in welchem Umfang eine Präsenzpflicht besteht.

2. Wird die Präsenzpflicht in einem Teilmodul verletzt, gilt das Teilmodul als nicht bestanden. Die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter kann Ausnahmen von der Präsenzpflicht bewilligen, wenn wichtige Gründe vorliegen.

3. Näheres wird in den Ausführungsbestimmungen geregelt.

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