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CH-LU
Art. 22 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Leistungsbewertungen
Ausbildungen - Studienleistungen
Art. 22 PH-Ausbildungsreglement · Leistungsbewertungen
1. Studienleistungen werden bewertet mit
a. «erfüllt» oder «nicht erfüllt» oder
b. der Bewertungsskala.
2. Die Bewertungsskala sieht folgende Bewertungen vor
a. A = hervorragend
b. B = sehr gut
c. C = gut
d. D = befriedigend
e. E = ausreichend
f. FX = nicht bestanden
g. F = nicht bestanden (mit erheblichen Mängeln)
3. Die Prüfungen für den Studienabschluss sowie die Bachelor- und die Masterarbeit müssen nach der Bewertungsskala bewertet werden.