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516a CH-LU

Art. 22 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Leistungsbewertungen

Ausbildungen - Studienleistungen
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Art. 22 PH-Ausbildungsreglement · Leistungsbewertungen

1. Studienleistungen werden bewertet mit

a. «erfüllt» oder «nicht erfüllt» oder

b. der Bewertungsskala.

2. Die Bewertungsskala sieht folgende Bewertungen vor

a. A = hervorragend

b. B = sehr gut

c. C = gut

d. D = befriedigend

e. E = ausreichend

f. FX = nicht bestanden

g. F = nicht bestanden (mit erheblichen Mängeln)

3. Die Prüfungen für den Studienabschluss sowie die Bachelor- und die Masterarbeit müssen nach der Bewertungsskala bewertet werden.

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