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516a CH-LU

Art. 2 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Studierende

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 PH-Ausbildungsreglement · Studierende

1. Wer von der PH Luzern in ein Angebot dieses Reglements aufgenommen wird, gilt als Studierende oder als Studierender nach diesem Reglement. Gleiches gilt für Mobilitätsstudierende.

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