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516a CH-LU

Art. 19 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Hauptmodul und Teilmodule

Ausbildungen - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 19 PH-Ausbildungsreglement · Hauptmodul und Teilmodule

1. Ein Hauptmodul besteht in der Regel aus mehreren Teilmodulen und kann sich über mehrere Semester und über mehrere Fächer erstrecken.

2. Teilmodule sind zeitlich abgeschlossene Lerneinheiten, die sich in der Regel auf ein Semester beschränken. Im gleichen Semester können mehrere Teilmodule eines Hauptmoduls stattfinden. Teilmodule können Teil unterschiedlicher Hauptmodule sein.

3. Jedes Teilmodul umfasst eine bestimmte Anzahl ECTS-Punkte. Ein Teilmodul kann mit oder ohne Leistungsnachweis abgeschlossen werden.

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