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CH-LU
Art. 18 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Studienpläne
Ausbildungen - Allgemeine Bestimmungen
Art. 18 PH-Ausbildungsreglement · Studienpläne
1. Die Studienpläne
a. legen die Studienbereiche und das Fächerangebot eines Studiengangs fest,
b. legen die Pflicht- und Wahlpflichtfächer fest,
c. * legen die zu absolvierenden Haupt- und Teilmodule fest,
d. * regeln die Abfolge der einzelnen Haupt- und Teilmodule und den Umfang der zu erwerbenden ECTS-Punkte.