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516a CH-LU

Art. 18 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Studienpläne

Ausbildungen - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 18 PH-Ausbildungsreglement · Studienpläne

1. Die Studienpläne

a. legen die Studienbereiche und das Fächerangebot eines Studiengangs fest,

b. legen die Pflicht- und Wahlpflichtfächer fest,

c. * legen die zu absolvierenden Haupt- und Teilmodule fest,

d. * regeln die Abfolge der einzelnen Haupt- und Teilmodule und den Umfang der zu erwerbenden ECTS-Punkte.

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