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516a CH-LU

Art. 17 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Gliederung der Studiengänge

Ausbildungen - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 17 PH-Ausbildungsreglement · Gliederung der Studiengänge

1. Die Studiengänge sind in Studienbereiche gegliedert, die aus verschiedenen Fächern und Themenbereichen bestehen können.

2. Jedem Studiengang liegt ein Studienplan zugrunde. Dieser ist in Haupt- und Teilmodule gegliedert.

3. In den Studiengängen Kindergarten/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II - gymnasiale Bildung sowie bei Studierenden ohne EDK-anerkanntes Lehrdiplom im Studiengang Schulische Heilpädagogik wird eine Eignungsabklärung vorgenommen. Das Nähere wird in den Ausführungsbestimmungen geregelt.

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