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516a CH-LU

Art. 15 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Bestehen der Aufnahmeprüfung

Aufnahme in die Ausbildung - Erweitertes Aufnahmeverfahren
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Art. 15 PH-Ausbildungsreglement · Bestehen der Aufnahmeprüfung

1. Für jeden Fachbereich wird je eine Note erteilt. Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn

a. * der ungerundete Durchschnitt der Noten aller Fachbereiche mindestens 4,0 beträgt,

b. * höchstens zwei Noten der Fachbereiche unter 4,0 liegen,

c. * die Summe der Notenabweichungen aller Fachbereiche von 4,0 nach unten nicht mehr als 1 Punkt beträgt,

d. * der Fachbereich Deutsch mit mindestens der Note 4,0 bewertet wurde und

e. * die Vertiefungsarbeit im erweiterten Aufnahmeverfahren für die Sekundarstufe I mit mindestens der Note 4,0 bewertet wurde.

1bis. Die Aufnahmeprüfung «sur dossier» ist bestanden, wenn das Bewerbungsdossier, die Einzelarbeit und die Prüfungsgespräche mit «erfüllt» bewertet wurden.

2. Die Aufnahmeprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss spätestens im darauffolgenden Jahr absolviert werden. Bewerberinnen und Bewerber mit formalem Zulassungsausweis, die maximal drei Fachbereiche nicht bestanden haben, können diese Prüfungen im selben Jahr vor Studienbeginn wiederholen.

3. Die Wiederholung der Aufnahmeprüfung für Bewerberinnen und Bewerber mit formalem Zulassungsausweis umfasst diejenigen Fachbereiche, Teilprüfungen oder Vertiefungsarbeiten, welche mit einer Note unter 4,0 bewertet wurden. Im Aufnahmeverfahren «sur dossier» ist die ganze Aufnahmeprüfung zu wiederholen.

4. Die Bestimmung über die Aufnahme mit Karenzfrist gilt für Bewerberinnen und Bewerber mit formalem Zulassungsausweis sinngemäss. Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Zulassungsausweis, welche die Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, können nicht mehr «sur dossier» aufgenommen werden.

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