Art. 14 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Aufnahmeprüfung
Art. 14 PH-Ausbildungsreglement · Aufnahmeprüfung
1. Die Aufnahmeprüfung in die Studiengänge Kindergarten/Unterstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I orientiert sich an den massgebenden Reglementen der EDK, sofern diese im Folgenden nicht ergänzt werden.
2. Die Aufnahmeprüfung für Bewerberinnen und Bewerber mit formalem Zulassungsausweis umfasst
a. Prüfungen in den Fachbereichen Deutsch und Mathematik,
b. eine Prüfung in einer Fremdsprache: Französisch oder Englisch,
c. * Prüfungen im Fachbereich Naturwissenschaften: Biologie, Chemie und Physik,
d. * Prüfungen im Fachbereich Geistes- und Sozialwissenschaften: Geschichte und Geografie,
e. Prüfungen in zwei Fächern aus dem Fachbereich Gestaltung, Musik, Bewegung und Sport sowie
f. * im erweiterten Aufnahmeverfahren für die Sekundarstufe I das Verfassen einer Vertiefungsarbeit.
3. Die Leiterin oder der Leiter erweitertes Aufnahmeverfahren kann eine Bewerberin oder einen Bewerber von den Prüfungen gemäss Absatz 2b bis e aufgrund der Vorbildung befreien.
4. Die Aufnahmeprüfung für Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Zulassungsausweis (Aufnahme «sur dossier») umfasst
a. ein Bewerbungsdossier,
b. eine schriftliche Einzelarbeit und
c. zwei Prüfungsgespräche.