516a
CH-LU
Art. 12 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Beratungs- und Zuweisungsgespräch
Aufnahme in die Ausbildung - Erweitertes Aufnahmeverfahren
Art. 12 PH-Ausbildungsreglement · Beratungs- und Zuweisungsgespräch
1. Im Beratungs- und Zuweisungsgespräch werden die Voraussetzungen der Bewerberin oder des Bewerbers abgeklärt und die zu prüfenden Fächer festgelegt. Der Bewerberin oder dem Bewerber werden die Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung aufgezeigt. Diese Bestimmung gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Zulassungsausweis (Aufnahme «sur dossier»).