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516a CH-LU

Art. 12 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Beratungs- und Zuweisungsgespräch

Aufnahme in die Ausbildung - Erweitertes Aufnahmeverfahren
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Art. 12 PH-Ausbildungsreglement · Beratungs- und Zuweisungsgespräch

1. Im Beratungs- und Zuweisungsgespräch werden die Voraussetzungen der Bewerberin oder des Bewerbers abgeklärt und die zu prüfenden Fächer festgelegt. Der Bewerberin oder dem Bewerber werden die Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung aufgezeigt. Diese Bestimmung gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Zulassungsausweis (Aufnahme «sur dossier»).

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