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516a CH-LU

Art. 10 Studienreglement über die Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Ausbildungsreglement) - Grundsatz

Aufnahme in die Ausbildung - Erweitertes Aufnahmeverfahren
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Art. 10 PH-Ausbildungsreglement · Grundsatz

1. Bewerberinnen und Bewerber, die nicht prüfungsfrei an die PH Luzern aufgenommen werden können, werden zum Studium in einem Studiengang an der PH Luzern zugelassen, wenn sie das erweiterte Aufnahmeverfahren bestehen.

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