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CH-LU
Art. 6 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Weiterentwicklung des Bildungswesens
Aufgaben der PH Luzern - Weitere Aufgaben
Art. 6 PH-Statut · Weiterentwicklung des Bildungswesens
1. Die PH Luzern unterstützt den Kanton Luzern und weitere interessierte Kreise bei der Weiterentwicklung des Bildungswesens, in der Bearbeitung pädagogischer Fragen sowie bei der Zusammenarbeit in Bildungsfragen auf regionaler, schweizerischer und internationaler Ebene.