Art. 4 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Forschung und Entwicklung
Art. 4 PH-Statut · Forschung und Entwicklung
1. Die PH Luzern fördert und betreibt national und international vernetzte berufsfeldbezogene Forschung und Entwicklung.
2. Die Forschung und Entwicklung greift wesentliche Fragestellungen unserer Gesellschaft auf und berücksichtigt die Bedürfnisse der Ausbildung und der Weiterbildung. Sie sichert den Wissenstransfer ins Berufsfeld durch innovative Entwicklungsprojekte.
3. Die PH Luzern führt zur gezielten Wahrnehmung eines bestimmten Wissenschaftsbereichs Institute für Forschung und Entwicklung und kann sich an Instituten beteiligen.
4. Die PH Luzern kann ausgewählte Forschungsprojekte ihrer Angehörigen finanzieren oder teilfinanzieren. Die vorhandenen finanziellen Mittel werden auf der Grundlage der Qualität der bisher erzielten sowie der zu erwartenden Ergebnisse verteilt.