516
CH-LU
Art. 3 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Weiterbildung
Aufgaben der PH Luzern - Kernaufgaben
Art. 3 PH-Statut · Weiterbildung
1. Die Weiterbildung an der PH Luzern umfasst die EDK-anerkannten Zusatzausbildungen und die übrigen Weiterbildungen.
2. Die PH Luzern stellt Weiter- und Zusatzausbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer aller Stufen und für weitere Bildungsfachleute bereit zur Vertiefung und Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und sozialen Kompetenzen. Sie bietet Weiter- und Zusatzausbildungen für Kader- und Spezialfunktionen und im Bereich der Berufseinführung an.
3. Die Weiter- und Zusatzausbildungen berücksichtigen den jeweiligen Stand des Wissens und richten ihre Angebote auf die Bedürfnisse der Praxis aus.
4. Näheres zu Weiter- und Zusatzausbildungen wird in einem Reglement festgelegt.