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516 CH-LU

Art. 3 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Weiterbildung

Aufgaben der PH Luzern - Kernaufgaben
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Art. 3 PH-Statut · Weiterbildung

1. Die Weiterbildung an der PH Luzern umfasst die EDK-anerkannten Zusatzausbildungen und die übrigen Weiterbildungen.

2. Die PH Luzern stellt Weiter- und Zusatzausbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer aller Stufen und für weitere Bildungsfachleute bereit zur Vertiefung und Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und sozialen Kompetenzen. Sie bietet Weiter- und Zusatzausbildungen für Kader- und Spezialfunktionen und im Bereich der Berufseinführung an.

3. Die Weiter- und Zusatzausbildungen berücksichtigen den jeweiligen Stand des Wissens und richten ihre Angebote auf die Bedürfnisse der Praxis aus.

4. Näheres zu Weiter- und Zusatzausbildungen wird in einem Reglement festgelegt.

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