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CH-LU
Art. 25 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen
Angehörige der PH Luzern - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 25 PH-Statut · Soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen
1. Die PH Luzern führt für ihre Angehörigen kulturelle, sportliche sowie soziale Einrichtungen, namentlich eine psychologische Beratungsstelle, oder kann entsprechende Leistungen bei Dritten beziehen.