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CH-LU
Art. 24 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Information und Mitwirkung
Angehörige der PH Luzern - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 24 PH-Statut · Information und Mitwirkung
1. Die Angehörigen der PH Luzern sind in ihrem Aufgabenbereich über die Belange der PH Luzern sach- und zeitgerecht zu informieren.
2. Sie wirken in den Organen und den Gremien der PH Luzern mit, denen sie angehören oder in die sie gewählt wurden.
3. Beim Erlass und beim Vollzug von Regelungen ist dem Recht auf Information und Mitwirkung Rechnung zu tragen.