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516 CH-LU

Art. 22 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Ausschluss und Exmatrikulation

Angehörige der PH Luzern - Studierende
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Art. 22 PH-Statut · Ausschluss und Exmatrikulation

1. Studierende werden vom Studium an der PH Luzern ausgeschlossen, wenn sie die Bedingungen für ein Weiterstudium nicht erfüllen.

2. Sie können aus der PH Luzern ausgeschlossen werden, wenn sie in schwerwiegender Weise gegen die Ordnung der PH Luzern verstossen.

3. Ausgeschlossene Studierende werden durch die Rektorin oder den Rektor exmatrikuliert.

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