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516 CH-LU

Art. 21 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Aufnahme und Immatrikulation

Angehörige der PH Luzern - Studierende
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Art. 21 PH-Statut · Aufnahme und Immatrikulation

1. Studierende werden an die PH Luzern aufgenommen, wenn sie die in den entsprechenden Reglementen festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

2. Aufgenommene Studierende werden durch die Rektorin oder den Rektor immatrikuliert.

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