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516 CH-LU

Art. 2 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Ausbildung

Aufgaben der PH Luzern - Kernaufgaben
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Art. 2 PH-Statut · Ausbildung

1. Die PH Luzern bildet Lehrerinnen und Lehrer aller Stufen aus, insbesondere für den Kindergarten und die Unterstufe, für die Primarstufe, für die Sekundarstufe I, für die Sekundarstufe II (einschliesslich Berufsbildung) und für die Schulische Heilpädagogik. Sie ermöglicht die Ausweitung der Unterrichtsberechtigung für einzelne Fächer und Stufen mit spezifischen Programmen.

2. Als pädagogisches Kompetenzzentrum bietet die PH Luzern Ausbildungsprogramme für weitere Bildungsfachleute an.

3. Die PH Luzern vermittelt professionelle Kompetenzen, die sich an den Berufsaufgaben von Lehrpersonen orientieren. Sie gibt berufsspezifisches Wissen weiter, welches sich auf den jeweiligen Stand der Forschung in den Bildungs- und Sozialwissenschaften sowie in den Fachwissenschaften und Fachdidaktiken stützt und sich an der Schulpraxis orientiert. Sie fördert die persönlichen und sozialen Fähigkeiten der Studierenden und leitet sie zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit an. Dazu können die Studierenden an der Forschung beteiligt werden.

4. Näheres wird in einem Reglement festgelegt.

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