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516 CH-LU

Art. 18 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten

Angehörige der PH Luzern - Hochschulpersonal
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Art. 18 PH-Statut · Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten

1. Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten wirken bei Aufgaben und Projekten mit, welche eine wissenschaftliche Qualifikation erfordern. Das Anstellungsverhältnis ist befristet.

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