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516 CH-LU

Art. 17 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Angehörige der PH Luzern - Hochschulpersonal
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Art. 17 PH-Statut · Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

1. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen Aufgaben, welche eine wissenschaftliche Qualifikation erfordern.

2. Sie können nach Massgabe ihrer Qualifikation Lehraufträge in eigener Verantwortung wahrnehmen und Führungs- und Projektleitungsaufgaben übernehmen.

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