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CH-LU
Art. 17 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Angehörige der PH Luzern - Hochschulpersonal
Art. 17 PH-Statut · Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen Aufgaben, welche eine wissenschaftliche Qualifikation erfordern.
2. Sie können nach Massgabe ihrer Qualifikation Lehraufträge in eigener Verantwortung wahrnehmen und Führungs- und Projektleitungsaufgaben übernehmen.