Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
516 CH-LU

Art. 16 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Instrumentallehrpersonen

Angehörige der PH Luzern - Hochschulpersonal
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 16 PH-Statut · Instrumentallehrpersonen

1. Instrumentallehrpersonen erteilen Instrumentalunterricht und unterrichten Sologesang in der Ausbildung und in der Weiterbildung.

2. Sie können nach Massgabe ihrer Qualifikation Lehraufträge wahrnehmen.

← Art. 15 PH-Statut Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Auftrag Art. 17 PH-Statut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →