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CH-LU
Art. 15 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Lehrpersonen im Hochschuldienst
Angehörige der PH Luzern - Hochschulpersonal
Art. 15 PH-Statut · Lehrpersonen im Hochschuldienst
1. Lehrpersonen im Hochschuldienst wirken im Rahmen ihres Lehrauftrages und im Einvernehmen mit der zuständigen Bereichsleiterin oder dem zuständigen Bereichsleiter bei der Erfüllung des Leistungsauftrages der PH Luzern mit. Sie beteiligen sich an der Durchführung von Lehrveranstaltungen und können Kurse und Beratungstätigkeiten in verschiedenen Leistungsbereichen übernehmen.