Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
516 CH-LU

Art. 15 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Lehrpersonen im Hochschuldienst

Angehörige der PH Luzern - Hochschulpersonal
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 PH-Statut · Lehrpersonen im Hochschuldienst

1. Lehrpersonen im Hochschuldienst wirken im Rahmen ihres Lehrauftrages und im Einvernehmen mit der zuständigen Bereichsleiterin oder dem zuständigen Bereichsleiter bei der Erfüllung des Leistungsauftrages der PH Luzern mit. Sie beteiligen sich an der Durchführung von Lehrveranstaltungen und können Kurse und Beratungstätigkeiten in verschiedenen Leistungsbereichen übernehmen.

← Art. 14 PH-Statut Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Auftrag Art. 16 PH-Statut →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →