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516 CH-LU

Art. 14 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Dozentinnen oder Dozenten

Angehörige der PH Luzern - Hochschulpersonal
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Art. 14 PH-Statut · Dozentinnen oder Dozenten

1. Dozentinnen oder Dozenten sind angestellt für verschiedene Tätigkeiten der Leistungsbereiche der PH Luzern, insbesondere für Lehrtätigkeiten und wissenschaftlich qualifizierte Arbeiten. Sie sind verantwortlich für die Erfüllung der ihnen gemäss individueller Wahlurkunde übertragenen Aufgaben.

2. Die PH Luzern kann Gastdozentinnen oder Gastdozenten sowie Gastprofessorinnen oder Gastprofessoren berufen.

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