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516 CH-LU

Art. 13 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Grundsatz

Angehörige der PH Luzern - Hochschulpersonal
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Art. 13 PH-Statut · Grundsatz

1. Das Personal der PH Luzern setzt sich aus den Mitgliedern der Hochschulleitung, den Dozentinnen und Dozenten, den Lehrpersonen im Hochschuldienst, den Instrumentallehrpersonen, den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten sowie dem technischen und administrativen Personal zusammen.

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