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CH-LU
Art. 13 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Grundsatz
Angehörige der PH Luzern - Hochschulpersonal
Art. 13 PH-Statut · Grundsatz
1. Das Personal der PH Luzern setzt sich aus den Mitgliedern der Hochschulleitung, den Dozentinnen und Dozenten, den Lehrpersonen im Hochschuldienst, den Instrumentallehrpersonen, den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten sowie dem technischen und administrativen Personal zusammen.