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516 CH-LU

Art. 1 Statut der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH-Statut) - Auftrag

Aufgaben der PH Luzern - Kernaufgaben
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Art. 1 PH-Statut · Auftrag

1. Die Pädagogische Hochschule Luzern (im Folgenden: PH Luzern) erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen von Verfassung und Gesetz sowie gestützt auf eine mehrjährige Leistungsvereinbarung und einen jährlichen Leistungsauftrag.

2. Sie erfüllt ihre Aufgaben in hoher Qualität, unter Berücksichtigung sozialer Verantwortung sowie ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit.

3. Die PH Luzern arbeitet mit den Volksschulen und den Hochschulen, insbesondere jenen auf dem Hochschulplatz Zentralschweiz, sowie mit anderen Bildungsinstitutionen zusammen.

4. Die PH Luzern sorgt dafür, dass auf allen Stufen und in allen Bereichen ihrer Tätigkeit, insbesondere bei ihren Kernaufgaben, die Qualität ermittelt, gesichert und verbessert wird. Die Qualitätssicherung orientiert sich an national und international anerkannten Verfahren und Massstäben.

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