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515a CH-LU

§ 6 Personalverordnung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PVO PH Luzern) - Variables Pensum

Arbeitsverhältnis - Arbeitspensum der Dozierenden und der Instrumentallehrpersonen
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§ 6 PVO PH Luzern · Variables Pensum

1. Aus schulorganisatorischen Gründen können Dozierende und Instrumentallehrpersonen mit einem variablen Pensum angestellt werden. Die Pensenbandbreite darf maximal 20 Prozent eines Vollpensums betragen.

2. Eine Änderung innerhalb der Pensenbandbreite ist für das laufende Studienjahr jederzeit möglich.

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