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CH-LU
§ 5 Personalverordnung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PVO PH Luzern) - Wissenschaftliche Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeitende
Arbeitsverhältnis - Befristete Arbeitsverhältnisse
§ 5 PVO PH Luzern · Wissenschaftliche Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeitende
1. Wissenschaftliche Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeitende werden befristet in einem beiderseits auflösbaren Arbeitsverhältnis von bis zu fünf Jahren angestellt.
2. Das befristete Arbeitsverhältnis kann nach einer Funktionsänderung oder nach Abschluss der Dissertation für maximal fünf Jahre verlängert werden.