Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
515a CH-LU

§ 5 Personalverordnung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PVO PH Luzern) - Wissenschaftliche Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeitende

Arbeitsverhältnis - Befristete Arbeitsverhältnisse
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 PVO PH Luzern · Wissenschaftliche Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeitende

1. Wissenschaftliche Assistierende und wissenschaftliche Mitarbeitende werden befristet in einem beiderseits auflösbaren Arbeitsverhältnis von bis zu fünf Jahren angestellt.

2. Das befristete Arbeitsverhältnis kann nach einer Funktionsänderung oder nach Abschluss der Dissertation für maximal fünf Jahre verlängert werden.

← § 4 PVO PH Luzern Personalverordnung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PVO PH Luzern) - Geltungsbereich § 6 PVO PH Luzern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →