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515a CH-LU

§ 2 Personalverordnung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PVO PH Luzern) - Verhältnis zum allgemeinen Personalrecht

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 PVO PH Luzern · Verhältnis zum allgemeinen Personalrecht

1. Soweit diese Verordnung keine abweichenden Vorschriften enthält, ist das Personalrecht des Kantons Luzern anwendbar.

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