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CH-LU
§ 11 Personalverordnung der Pädagogischen Hochschule Luzern (PVO PH Luzern) - Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zuständigkeit
§ 11 PVO PH Luzern · Begründung, Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Zuständig für die Begründung, die Änderung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist
a. der Rat der Pädagogischen Hochschule für die Rektorin oder den Rektor,
b. die Rektorin oder der Rektor für das übrige Personal.