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515 CH-LU

§ 7 Gesetz über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule Luzern (PH-Gesetz) - Forschungs- und Lehrfreiheit

Pädagogische Hochschule Luzern - Allgemeines
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§ 7 PH-Gesetz · Forschungs- und Lehrfreiheit

1. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist gewährleistet.

2. Die pädagogische Hochschule trifft Vorkehrungen, um die ethische Verantwortung der Wissenschaft sicherzustellen.

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