Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
515 CH-LU

§ 6 Gesetz über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule Luzern (PH-Gesetz) - Aufgaben

Pädagogische Hochschule Luzern - Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (39 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 PH-Gesetz · Aufgaben

1. Die pädagogische Hochschule übernimmt die Aufgaben der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, soweit diese nicht Dritten übertragen sind. Sie

a. bildet Lehrerinnen und Lehrer der Volksschule aus,

b. trägt mit spezifischen Angeboten zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern der Gymnasial- und der Berufsbildung bei,

c. übernimmt Aufgaben der Berufseinführung und bietet Zusatzausbildungen und Weiterbildungen für Lehrerinnen und Lehrer aller Stufen an,

d. bietet Aus- und Weiterbildungsangebote für weitere Bildungsfachleute an,

e. betreibt berufsfeldbezogene Forschung und Entwicklung,

f. erbringt Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit ihrer Bildungs- und Forschungsaufgabe stehen, und sorgt für den Wissenstransfer in Gesellschaft und Wirtschaft.

2. Die pädagogische Hochschule kann weitere Aufgaben im Bildungswesen übernehmen. Sie kann insbesondere

a. durch geeignete Massnahmen den Zugang zu ihren Ausbildungsangeboten sicherstellen,

b. Dienstleistungen für den Kanton Luzern und weitere interessierte Kreise erbringen,

c. den Kanton und weitere interessierte Kreise bei der Weiterentwicklung des Bildungswesens, in der Bearbeitung pädagogischer Fragen sowie bei der Zusammenarbeit in Bildungsfragen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene unterstützen.

3. Die pädagogische Hochschule handelt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach den verfassungsmässigen Prinzipien und dem Gebot der Chancengleichheit.

4. Eine entsprechende Ermächtigung in der Leistungsvereinbarung vorausgesetzt, kann die pädagogische Hochschule einzelne Aufgaben auf Dritte übertragen.

← § 5 PH-Gesetz Gesetz über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule Luzern (PH-Gesetz) - Grundsätze § 7 PH-Gesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →