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CH-LU
§ 5 Gesetz über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule Luzern (PH-Gesetz) - Rechtsform und Leistungsvereinbarung
Pädagogische Hochschule Luzern - Allgemeines
§ 5 PH-Gesetz · Rechtsform und Leistungsvereinbarung
1. Die Pädagogische Hochschule Luzern (im Folgenden: pädagogische Hochschule) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Luzern.
2. Sie plant, regelt und führt ihre Angelegenheiten gestützt auf eine Leistungsvereinbarung im Rahmen von Verfassung und Gesetz.
3. Sie legt ihre Organisation in einem Statut fest, soweit dieses Gesetz keine Vorgaben macht.