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CH-LU
§ 35 Gesetz über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule Luzern (PH-Gesetz) - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 35 PH-Gesetz · Aufhebung eines Erlasses
1. Das Gesetz über die Hochschule des Kantons Luzern in der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz vom 10. September 2001 wird aufgehoben.