515
CH-LU
§ 33 Gesetz über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule Luzern (PH-Gesetz) - Titelschutz
Rechtspflege
§ 33 PH-Gesetz · Titelschutz
1. Ein unrechtmässig erworbener Titel wird durch die Instanz entzogen, die ihn verliehen hat.
2. Vorbehalten bleiben strafrechtliche Vorschriften.