515
CH-LU
§ 22 Gesetz über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule Luzern (PH-Gesetz) - Übergeordnetes Recht
Pädagogische Hochschule Luzern - Planung und Finanzen
§ 22 PH-Gesetz · Übergeordnetes Recht
1. Die pädagogische Hochschule ist dem Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen vom 13. September 2010 und den Ausführungserlassen des Regierungsrates zu diesem Gesetz unterstellt.