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515 CH-LU

§ 22 Gesetz über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule Luzern (PH-Gesetz) - Übergeordnetes Recht

Pädagogische Hochschule Luzern - Planung und Finanzen
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§ 22 PH-Gesetz · Übergeordnetes Recht

1. Die pädagogische Hochschule ist dem Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen vom 13. September 2010 und den Ausführungserlassen des Regierungsrates zu diesem Gesetz unterstellt.

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