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515 CH-LU

§ 12 Gesetz über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung und die Pädagogische Hochschule Luzern (PH-Gesetz) - Organe

Pädagogische Hochschule Luzern - Organe
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§ 12 PH-Gesetz · Organe

1. Organe der pädagogischen Hochschule sind

a. der Rat der pädagogischen Hochschule (PH-Rat),

b. die Rektorin oder der Rektor,

c. die Hochschulleitung.

2. Das Statut der pädagogischen Hochschule kann weitere Organe vorsehen.

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