506b
CH-LU
§ 7 Reglement über den Passerellen-Lehrgang und die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen - Aufnahme
Passerellen-Lehrgang
§ 7 Reglement über den Passerellen-Lehrgang und die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen · Aufnahme
1. Voraussetzungen für die Aufnahme in den Passerellen-Lehrgang sind
a. * ein Berufsmaturitätszeugnis oder ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis und
b. * die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung.
2. Die Schulleitung entscheidet gestützt auf die eingereichten Anmeldeunterlagen über die Aufnahme.
3. Bei beschränkter Platzzahl sind für die Aufnahme folgende Kriterien massgebend
a. * Wohnort im Kanton Luzern oder in einem Vereinbarungskanton,
b. * Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.