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506b CH-LU

§ 7 Reglement über den Passerellen-Lehrgang und die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen - Aufnahme

Passerellen-Lehrgang
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§ 7 Reglement über den Passerellen-Lehrgang und die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen · Aufnahme

1. Voraussetzungen für die Aufnahme in den Passerellen-Lehrgang sind

a. * ein Berufsmaturitätszeugnis oder ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis und

b. * die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung.

2. Die Schulleitung entscheidet gestützt auf die eingereichten Anmeldeunterlagen über die Aufnahme.

3. Bei beschränkter Platzzahl sind für die Aufnahme folgende Kriterien massgebend

a. * Wohnort im Kanton Luzern oder in einem Vereinbarungskanton,

b. * Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

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