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506b CH-LU

§ 4 Reglement über den Passerellen-Lehrgang und die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen - Prüfungskonferenz

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§ 4 Reglement über den Passerellen-Lehrgang und die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen · Prüfungskonferenz

1. Die Prüfungskonferenz besteht aus allen Fachlehrpersonen, welche in Fächern der Ergänzungsprüfungen Noten erteilen, und der Schulleitung. Sie steht unter dem Vorsitz eines oder einer Delegierten der Maturitätskommission.

2. Sie entscheidet aufgrund der Einzelnoten über das Bestehen oder Nichtbestehen der Ergänzungsprüfungen.

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