506b
CH-LU
§ 12 Reglement über den Passerellen-Lehrgang und die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen - Kosten
Kosten und Rechtsmittel
§ 12 Reglement über den Passerellen-Lehrgang und die Ergänzungsprüfungen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen · Kosten
1. Die Studien- und Prüfungsgebühren richten sich nach der Schulgeldverordnung des Kantons Luzern. Die Studierenden haben daneben für Lehrmittel und Schulmaterial aufzukommen.