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CH-LU
§ 6 Reglement über die Maturitätsprüfungen am Gymnasium der RIS Swiss Section, Deutschsprachige Schule Bangkok - Übergangsbestimmung
§ 6 Reglement über die Maturitätsprüfungen am Gymnasium der RIS Swiss Section, Deutschsprachige Schule Bangkok · Übergangsbestimmung
1. Für Studierende, die im Schuljahr 2008/09 eine fünfte oder eine höhere Klasse besuchen, gelten die Bestimmungen des Reglementes über die Maturitätsprüfungen am Gymnasium der RIS Swiss Section, Deutschsprachige Schule Bangkok, vom 22. Februar 2000.