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506a CH-LU

§ 6 Reglement über die Maturitätsprüfungen am Gymnasium der RIS Swiss Section, Deutschsprachige Schule Bangkok - Übergangsbestimmung

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§ 6 Reglement über die Maturitätsprüfungen am Gymnasium der RIS Swiss Section, Deutschsprachige Schule Bangkok · Übergangsbestimmung

1. Für Studierende, die im Schuljahr 2008/09 eine fünfte oder eine höhere Klasse besuchen, gelten die Bestimmungen des Reglementes über die Maturitätsprüfungen am Gymnasium der RIS Swiss Section, Deutschsprachige Schule Bangkok, vom 22. Februar 2000.

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