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CH-LU
§ 7 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern - Maturitätsfächer
Prüfungsfächer
§ 7 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern · Maturitätsfächer
1. Maturitätsfächer sind
a. die elf Grundlagenfächer Deutsch, Französisch oder Italienisch, Italienisch oder Englisch oder eine alte Sprache, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Geografie, Philosophie sowie Bildnerisches Gestalten und/oder Musik,
b. das gewählte Schwerpunktfach,
c. das gewählte Ergänzungsfach und
d. die Maturaarbeit.