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§ 7 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern - Maturitätsfächer

Prüfungsfächer
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§ 7 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern · Maturitätsfächer

1. Maturitätsfächer sind

a. die elf Grundlagenfächer Deutsch, Französisch oder Italienisch, Italienisch oder Englisch oder eine alte Sprache, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Geografie, Philosophie sowie Bildnerisches Gestalten und/oder Musik,

b. das gewählte Schwerpunktfach,

c. das gewählte Ergänzungsfach und

d. die Maturaarbeit.

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