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506 CH-LU

§ 5 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern - Examinierende

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§ 5 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern · Examinierende

1. Die Fachlehrpersonen nehmen als Examinierende die Maturitätsprüfungen ab.

2. Sie legen die Noten der schriftlichen Maturitätsprüfungen fest.

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