Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
506 CH-LU

§ 29 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 29 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern · Inkrafttreten

1. Das Reglement tritt am 1. August 2008 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.

← § 28 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →