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CH-LU
§ 27 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 27 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern · Aufhebung eines Erlasses
1. Das Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern vom 27. Mai 1999 wird aufgehoben.