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506 CH-LU

§ 27 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 27 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern vom 27. Mai 1999 wird aufgehoben.

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