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§ 19 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern - Prüfungsnoten
Bewertung der Leistungen
§ 19 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern · Prüfungsnoten
1. In den Prüfungsfächern wird für jede schriftliche und mündliche Teilprüfung eine Note erteilt.
2. Die Prüfungsnote entspricht dem Durchschnitt der in den Teilprüfungen erreichten Noten.