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§ 19 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern - Prüfungsnoten

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§ 19 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern · Prüfungsnoten

1. In den Prüfungsfächern wird für jede schriftliche und mündliche Teilprüfung eine Note erteilt.

2. Die Prüfungsnote entspricht dem Durchschnitt der in den Teilprüfungen erreichten Noten.

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