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506 CH-LU

§ 14 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern - Termine

Mündliche Prüfungen
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§ 14 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern · Termine

1. Die mündlichen Prüfungen beginnen frühestens am sechsten Tag nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen.

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